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 KONTAKT

bewa-plast  
Kunststoffprofile
Beck GmbH

Kirchstrasse 19
35794 Mengerskirchen
Telefon: 06476 / 91 30 0  
Fax: 06476 / 570  
E-Mail: info@bewa-plast.de

  bewa-plast - Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. ANERKENNUNG
 Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer Lieferbedingungen.

2. ANGEBOTE
Angebote sind freibleibend und gelten maximal drei Monate. Ein Liefervertrag kommt durch unsere Auftrags- bestätigung oder konkludentes Handeln zustande, wobei Kreditwürdigkeit des Käufers in angemessener Höhe vorhanden sein muss.

3. PREISE
Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer. Sonderpreisvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

4. FRISTEN
Die Lieferzeit beginnt frühestens nach Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Beim Eintritt unvorher-gesehener Hindernisse verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die vereinbarte Leistung erbracht und die Rechnung zugestellt ist. Eine Aufrechnung mit Forderungen ist nicht zulässig.

5. GEFAHRÜBERGANG, VERSAND
Bei Lieferung oder Abholung geht die Gefahr mit Verlassen des Werkes auf den Abnehmer über. Bei Montageleistungen geht die Gefahr mit der Montage auf den Abnehmer über. Die Lieferung erfolgt im Rahmen unseres Tourenplans (max. 300 km) ab einem Auftragswert von 500 Euro frachtfrei. Ansonsten erfolgt der Versand auf Rechnung des Kunden.

6. VERPACKUNGEN
Notwendige Transportverpackungen sind nur bei Auslieferung durch unseren LKW kostenlos. Alle
anderen bzw. aufwendigere Verpackungen erfolgen auf Rechnung des Kunden. Die Rücknahme von Transportverpackungen ist nicht durch unseren Touren-LKW möglich, sondern müssen uns kostenfrei zurück geliefert werden.

7. ERWEITERTER EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer in der Höhe des Warenwertes, schon jetzt an den Lieferanten ab. Die Abtretung
wird durch einmalige Anforderung mittels Einschreiben wirksam. Gleichzeitig gibt der Abnehmer die Anschriften der Kunden, an die noch offenstehende Ware weiter veräussert wurde, bekannt. 

8. GEWÄHRLEISTUNG
Für Montageleistungen übernehmen wir eine Gewährleistung im Rahmen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen VOB. Für gelieferte Ware übernehmen wir bei sichtbaren Mängeln eine 2-jährige, für verdeckte Mängel eine 5-jährige Gewährleistung, ab Lieferung. Ist die Ware nicht oder nur teilweise bezahlt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Äußerlich erkennbare Fehler müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich reklamiert werden, und eine Weiterverarbeitung ist nicht zulässig. Die Verjährungsfrist für Gewährleistung beträgt  6 Monate.
Für die Beurteilung - ob es sich um Mängel handelt - gelten für unsere Produkte ausschließlich die Richtlinien des Bundesverbandes der Fenster- und Fassadenhersteller sowie des Bundesverbandes der Rollladenhersteller. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so behalten wir uns vor nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

9. SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Schadenersatzansprüche sind, soweit es für den betreffenden Fall keine zwingende gesetzliche Regelung gibt, ausgeschlossen. Wenn die maximale Höhe der Schadenersatzansprüche nicht gesetzlich geregelt ist, so ist diese auf den Wert der Leistung bzw. Ware begrenzt.

10. ZAHLUNG
Zahlungen für Lieferungen sind innerhalb 20 Tagen, Zahlungen für Montageleistungen innerhalb 10 Tagen netto Kasse zu leisten. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Zinsen in banküblicher Höhe. Skontoabzug ist nach Vereinbarung möglich, wenn alle vorhergehenden Lieferungen bezahlt sind.  Zahlungen werden nur auf die älteste offene Forderung angerechnet.

11. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Lieferanten bestimmt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der BRD.

12. VERBINDLICHKEIT
Sollten einzelne Punkte dieses Vertragsrechts unwirksam sein, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 

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