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08.10.2009 Neue EnEV ab 01. Oktober 2009
Kurzfassung der
wichtigsten Anforderungen der EnEV 2009 an Glas und Fenster
1. Gültigkeit Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen, wenn die
Genehmigung nach dem 30.09.2009 erteilt wird. Bei genehmigungsfreien Renovierungen, wenn der Auftrag nach dem 30.09.09 erteilt wird.
2. Auslegungsbeschluss der Bauministerkonferenz zu den U-Wert-Angaben In der Auslegung vom 22.09.2009 wurde erklärt, dass der mit den
europäischen Normen konforme Nachweis mit zwei wertanzeigenden Stellen ausreichend ist und die EnEV damit als erfüllt gilt. Beispiel: Die
Anforderung Uw 1,30 ist mit einem Nachweiswert von Uw = 1,3 erfüllt. (Uw-Wert 1,34 gerundet 1,3)
3. Abgabe einer Unternehmerklärung nach § 26a Der ausführende Handwerksbetrieb muss zukünftig eine Unternehmerklärung mit der Rechnung
verschicken und damit die Erfüllung der in der EnEV genannten Anforderungen bestätigen. Beispiel für eine Unternehmerklärung: Ich versichere,
dass ich bei der Ausführung der vorgenannten, in Rechnung gestellten Baumaßnahmen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung- EnEV – Stand
18. März 2009 erfüllt habe. Diese Erklärung bezieht sich ausschließlich auf die von uns ausgeführten bzw. auf in unserem Namen ausgeführte und von uns
überwachte Arbeiten. 4. Maximalwerte Renovierung bei Fenstertausch Uw max. 1,3 W(m²K) bei Glastausch Ug max. 1,1
W(m²K) bei Haustürtausch Ud max. 2,9 W(m²K) Fensterfugen: Luftdurchlässigkeit a-Wert max. 0,1 m³(m h daPa²/³)
5. Auslegung der Referenzgebäude (Neubau) Fenster und Fenstertüren Uw = 1,3 W/(m²K) Außentüren Ud = 1,8 W/(m²K) Fensterfugen:
Luftdurchlässigkeit a-Wert max. 0,1 m³(m h daPa²/³) 6. Einhaltung der EnEV mit bewa-Produkten Alle von
bewa-plast angebotenen Fenster, Türen und Zubehörprodukte erfüllen die Anforderungen der EnEV 2009 Mindestwert Fenster 70 mm Bautiefe, 5
Kammern: Uf 1,3W/(m²K) Ug 1,1W/(m²K) ergibt Uw 1,3
W/(m²K)
7. Empfehlung für bewa-Fenster Vario 4 Ug 1,0
warme Kante Uw=1,2 W/(m²K) Vario 5 Ug
1,0 warme Kante Uw=1,1 W/(m²K) Vario
6 Ug 1,0 warme
Kante Uw=1,1 W/(m²K) Alle Angaben nach der europäischen Norm DIN EN ISO 10077-1.
Anforderungen an Fensteranschlüsse werden erhöht
Höhere Dämmung für Fensterfugen und Rollladenkästen (Neubau) erforderlich.
Gemäß § 7 EnEV 2009 wird die Behandlung von Wärmebrücken bei Neubauten wie folgt geändert:
Die Ausführung von Wärmebrücken mit den Mindest-Dämmwerten und Berücksichtigung
durch einen Wärmebrücken-Zuschlag von 0,1 ist nicht mehr zulässig.
Entweder muss vom Bauplaner jede einzelne Wärmebrücke im Detail berechnet und die
Materialausführung vorgegeben werden oder die Wärmebrücken müssen konform zum Beiblatt 2 der DIN 4108 Ausgabe 2006/03 ausgeführt werden.
Dies bedeutet für die Errichtung von beheizten Wohn- und Nicht- Wohngebäuden, dass
die Dämmung von Fensteranschlussfugen, Rollladenkästen und die Verschlussdeckel mindestens Beiblattkonform ausgeführt werden muss.
Diese neue im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung gilt für alle Bauvorhaben mit
Baugenehmigung ab dem 1.10.2009. Bei Bauvorhaben die davor genehmigt wurden, gilt die
EnEV 2007, wenn nicht ausdrücklich die EnEV 2009 vereinbart wurde.
Das heißt:
Rollladenkastendeckel mit den Mindestdämmstoffdicken dürfen in Zukunft nur noch in der Renovierung
und beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden mit geringeren Innentemperaturen verwendet werden.
Es wird noch etwa 6 Monate dauern, bis die vor dem 1.10.2009 genehmigten Bauvorhaben fertig gestellt
sind. Bis dahin können noch die Standarddeckel verwendet werden. Wir empfehlen jedoch, jetzt schon den
Lagerbestand aufzubrauchen und die neuen Kastendeckel entsprechend der EnEV 2009 einzulagern,
damit in der Übergangszeit keine Probleme auftreten können.
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