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Zur Begrüßung erläuterte Walter Beck, Geschäftsführer der Fa.
bewa-plast, das Motto der diesjährigen Veranstaltung noch einmal. Er wies darauf hin, dass man sich bereits mit Abgabe eines Angebotes zur Ausführung
im Auftragsfall (§311 BGB) verpflichtet. Daher ist es wichtig genau zu prüfen, ob dass was man anbietet, auch tatsächlich ausführbar und zulässig
ist. Gerade in den Bereichen Wärmeschutz, Schallschutz, Einbruchschutz und Lüftung gibt es in diesem Jahr aktuell neue Vorgaben, die bei der
Erstellung von Angeboten mit berücksichtigt werden müssen.
Zunächst informierte Walter Beck über die neuen Anforderungen an den Schall- und
Einbruchschutz. Herr Frey, Key Account Manager der Fa. aluplast, verdeutlichte im Anschluss die Notwendigkeit einer zusätzlichen Fensterlüftung mit
Fensterlüftern für einen ausreichenden Feuchteschutz. Im Anschluss hatten die Teilnehmer Gelegenheit die neue Fensterstrasse im Werk Erlenwiese zu
besichtigen.
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