|
Die wärmetechnischen Anforderungen für Fenster sind in der EnEV 2009 und in den zugehörigen Normen klar
definiert.
Zumindest auf den ersten Blick ist jedoch unklar, welche Anforderungen für Zusatzbauteile gelten, die außerhalb des Fensterrahmens
angebracht werden. Zunächst lässt sich über die wärmetechnische Definition des Fensterrahmens ganz eindeutig klären, welche Bauteile zum
Fensterrahmen gehören und welche Teile in der Erfassung der Wärmebrücken berücksichtigt werden müssen. Die DIN EN ISO 10077- 1 legt unter Punkt 4.3
den Flächenanteil des Fensterrahmens fest. Darin werden alle Teile am Fensterrahmen, die mit der Raumluft oder mit der Außenluft in Kontakt stehen, zum
Fensterrahmen gezählt. Daraus ergibt sich, dass sichtbare Anbauteile am Fensterrahmen zum Fenster gehören und den U-Wert verschlechtern, wenn der
Wärmedurchgangskoeffizient dieser Teile höher ist als der Wert der Verglasung. Nicht sichtbare Teile, wie Verbreiterungen die vom Fußbodenaufbau
verdeckt werden, müssen jedoch bei der Berechnung der Wärmebrücken angesetzt werden. Durch diese Vorgaben kann es leicht passieren, dass der
zulässige U-Wert für ein Fenster überschritten wird oder die Anschlüsse nicht ausreichend gedämmt sind.
Abweichend von dieser Regelung gibt es
eine Ausnahme, die in der DIN 4108-2 beschrieben wird. Unter Punkt 5 wird dort festgelegt, dass für Rollladenkästen ein maximaler U-Wert von 0,85 W/m²
K zulässig ist.
|