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  Aktuelle Infos und News

Schwachstellen rund ums Fenster
Mindestwärmeschutz an Zusatzbauteilen gemäß EnEV 2009

 

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Die wärmetechnischen Anforderungen für Fenster sind in der EnEV 2009 und in den zugehörigen Normen klar definiert.

Zumindest auf den ersten Blick ist jedoch unklar, welche Anforderungen für Zusatzbauteile gelten, die außerhalb des Fensterrahmens angebracht werden.
Zunächst lässt sich über die wärmetechnische Definition des Fensterrahmens ganz eindeutig klären, welche Bauteile zum Fensterrahmen gehören und welche Teile in der Erfassung der Wärmebrücken berücksichtigt werden müssen.
Die DIN EN ISO 10077- 1 legt unter Punkt 4.3 den Flächenanteil des Fensterrahmens fest. Darin werden alle Teile am Fensterrahmen, die mit der Raumluft oder mit der Außenluft in Kontakt stehen, zum Fensterrahmen gezählt.
Daraus ergibt sich, dass sichtbare Anbauteile am Fensterrahmen zum Fenster gehören und den U-Wert verschlechtern, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient dieser Teile höher ist als der Wert der Verglasung. Nicht sichtbare Teile, wie Verbreiterungen die vom Fußbodenaufbau verdeckt werden, müssen jedoch bei der Berechnung der Wärmebrücken angesetzt werden.
Durch diese Vorgaben kann es leicht passieren, dass der zulässige U-Wert für ein Fenster überschritten wird oder die Anschlüsse nicht ausreichend gedämmt sind.

Abweichend von dieser Regelung gibt es eine Ausnahme, die in der DIN 4108-2 beschrieben wird. Unter Punkt 5 wird dort festgelegt, dass für Rollladenkästen ein maximaler U-Wert von 0,85 W/m² K zulässig ist.

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 Daraus folgt, dass z.B. bei vorgesetzten Rollladenkästen eine zusätzliche Dämmung eingebaut werden muss. Hohlkammerverbreiterungen alleine reichen nicht aus, um die Anforderungen zu erfüllen (Detail 2).

Für alle anderen Anbauteile, die nicht mit der Innen- oder Außenluft in Berührung stehen, das heißt, nicht sichtbar sind, gelten die Anforderungen für Wärmebrücken.
Dazu gibt es in der DIN 4108 Beiblatt 2 Planungs- und Ausführungsbeispiele mit denen der notwendige Wärmeschutz und Temperaturfaktor eingehalten wird (Detail 1).

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Bei den Planungsbeispielen, handelt es sich um Prinzipskizzen, in denen nur die wärmetechnisch relevanten Details angegeben werden.
Für den Fensterhersteller ist insbesondere der Bereich der Terrassentüren betroffen. Weil mittlerweile fast alle Fenstertüren im unteren Bereich mit Verbreiterungen versehen werden, treffen für diese Anschlussprofile die Forderungen des Beiblattes zu.
Der Fensterbauer führt zwar in der Regel nicht die gesamte Anschlussdämmung aus aber der Bereich direkt unter der Tür wird von ihm gestaltet.
Bezüglich der Wärmedämmung ist dort bei allen Anschlussbeispielen von Terrassentüren in der DIN 4108 Beiblatt 2 eine etwa 50 mm hohe und 50 mm dicke Wärmedämmung unterhalb des Blendrahmens vorhanden.

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 Mit der angegebenen Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK ergibt sich ein U-Wert für diesen Bereich von 0,7 W/m² K (Detail 3).

Das bedeutet, dass der Bodenanschluss von Türen mit entsprechend wärmegedämmten Profilen ausgeführt wird.
Die weitere Wärmedämmung außerhalb des Fensterrahmens wird dann von anderen Gewerken montiert. Es muss jedoch für den Dämmbauer die Möglichkeit bestehen den Anschluss beiblattkonform weiterzuführen.
Sollten die Voraussetzungen fehlen, können diese den Anschluss auch abweichend von den Ausführungsbeispielen der DIN 4108 konstruieren. Das bedeutet aber Mehraufwand und ist bei fehlender Dämmung unter der Tür nicht immer möglich. Außerdem muss dann ein Gleichwertigkeitsnachweis darüber erbracht werden, dass der geforderte Wärmeschutz über den vorgegebenen PSI-Wert und den Temperaturfaktor eingehalten wird.
Auf Grund des relativ großen Aufwandes, der auch zusätzliche Kosten verursacht, ist es jedoch wahrscheinlicher, dass solche Fehler von den Folgehandwerkern nicht korrigiert werden und es zu wärmetechnischen Problemen kommen kann, die der Fensterbauer verursacht hat.
 

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