Energieverbrauch senken und bis zu 20% der Investitionskosten zurück erhalten

Wer jetzt in neue Fenster investiert kann bis zu 20% der Investitionskosten zurück bekommen.

Nutzen Sie dazu die aktuellen Förderangebote für die Fenster- bzw. -türensanierung und erhalten entweder über Zuschüsse des BAFA bis zu 20% oder den Steuerbonus 20 % der Investitionskosten zurück.

KFW-Förderung

Steuerliche Förderung:

Seit Januar 2020 gibt es einen neuen Steuerbonus für die Fenstersanierung: Mit dem Einbau neuer Fenster können Sanierer an selbstgenutztem Wohneigentum ihre Steuerlast über drei Jahre um insgesamt bis zu 40.000 Euro (20%) senken. Der Antrag kann einfach über die jährliche Einkommenssteuer durch Rechnungsnachweis und mit Bescheinigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Voraussetzung gestellt werden. Ein Energieeffizienzberater ist nicht zwingend erforderlich.

Höhe der Steuerermäßigung:

20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 EUR.
Abschreibung über 3 Jahre:
Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr bis zu 7 Prozent der Aufwendungen – höchstens jeweils 14.000 EUR. im zweiten folgenden Kalenderjahr 6 Prozent der Aufwendungen – höchstens 12.000 EUR.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Eigennutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken.
  • Das Gebäude ist älter als 10 Jahre, maßgeblich ist der Beginn der Herstellung.
  • Ausführung der energetischen Maßnahme durch ein Fachunternehmen.
  • Rechnung für die förderfähige Maßnahme, Arbeitsleistung und Anschrift des Objektes in deutscher Sprache und Bescheinigung nach amtlichem Muster der Finanzverwaltung durch das Fachunternehmen.
  • Erforderliche Wärmedämmung der Fenster bzw. Türen (U-Wert):
    0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
    1,1 W/m²K oder besser für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren der Widerstandsklasse Rc2 oder besser.
    1,3 W/m²K oder besser für Außentüren wie z.B. Haustüren
  • Das für die Fenstersanierung beauftragte Fachunternehmen muss folgendes berücksichtigen:
    Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenoptimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Es sind die bauphysikalischen Anforderungen im Hinblick auf Tauwasserbildung und Wärmebrücken bei Planung und Ausführung zu beachten. Der U-Wert der Außenwand muss kleiner sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Diese Mindestanforderung darf gleichwertig erfüllt werden, indem durch weitere Maßnahmen Tauwasser- und Schimmelbildung weitestgehend ausgeschlossen werden.
  • Nicht kombinierbar mit anderen Förderungen

Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Einzelmaßnahmen (BEG EM) – bis zu 12000 Euro Zuschuss sichern

Für  Maßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B. den Fenster- und Türenaustausch gibt es einen Investitionszuschuss von 15% sowie 50% für die Baubegleitung und 5% bei Durchführung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (isFP-Bonus) .
Ein Energieeffizienzexperte (EEE) ist zwingend erforderlich. Die Fördergrenzen für Wohngebäude liegen bei 30000 Euro ohne individuellen Sanierungsfahrplan und maximal 60000 Euro mit iSFP pro Wohneinheit.

  • Erforderliche Wärmedämmung der Fenster bzw. Türen (U-Wert):
    0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
    1,1 W/m²K oder besser für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren der Widerstandsklasse Rc2 oder besser.
    1,3 W/m²K oder besser für Außentüren wie z.B. Haustüren

Wichtig:
Eine große Änderung ab 2024:
Bei Antragstellung muss ein Vertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorhanden sein!.

Unser Tipp:
Aus dem bewa-plast Fensterprogramm eignen sich CUBEline Fenster ideal.

Unterlagen mit weiteren Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie in unserem Downloadbereich.