Kontrollierte Lüftung zum Feuchteschutz

Ausreichende Lüftung muss nutzerunabhängig gegeben sein

Pro Person entstehen in einem Haushalt ca. 2,5 Liter Wasser am Tag in Form von Feuchtigkeit. Die heutige dichte Bauweise lässt eine natürliche Ablüftung des Wassers jedoch nicht zu. Deshalb muss nach der aktuellen EnEV ein Lüftungskonzept gemäß DIN1946-6 bei Neubauten und umfassenden Sanierungen vom Architekten und bei Teilsanierungen vom Fensterbauer erstellt werden. Die beste Lösung ist der Einbau einer Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung.

Kontrollierte Lüftung zum Feuchteschutz

Wird keine Lüftungsanlage eingebaut so entsteht ein Dampfdruckgefälle zwischen Innenraum & Außen, das versucht sich auszugleichen. Dabei wird auf der Sogseite des Hauses durch konstruktiv bedingte kleinste Spalten Raumluft nach außen transportiert, die in kühleren Bereichen Feuchtigkeit verliert, wodurch z.B. Wasser im Fensterfalz entsteht. Sind genügend Undichtigkeiten vorhanden, dann wird zwar der Fensterfalz feucht und es kann dort Schimmel entstehen (der leicht wieder entfernt werden kann) aber es gibt keine Gebäudeschäden.

Ist das Gebäude jedoch zu dicht, dann kommt es raumseitig zu einer Auffeuchtung die insbesondere in Außenecken zu Schimmelbildung führt.

Alternativ besteht die Möglichkeit im Fenster eine Lüftung einzubauen und eine Grundlüftung sicher zu stellen. Das Feuchterisiko im Raum wird dadurch minimiert, aber das Feuchterisiko im Fensterfalz über den die Abluft nach Außen dringt bleibt bestehen.

Die herkömmliche Intensivlüftung über die Fensteröffnung funktioniert zwar auch, wird aber häufig nicht richtig und regelmäßig angewendet. Deshalb gilt diese Lüftungsform rechtlich nicht als Grundlüftung nach DIN 1946-6.